Dieselgate: EuGH bestätigt Anwendung des Grundsatzes ne bis in idem

Die Volkswagen Group Italia und die VW-Aktiengesellschaft beriefen sich in einem Verfahren vor dem Italienischen Staatsrat auf Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Dieser verbietet die Kumulierung von Verfolgungsmaßnahmen und Sanktionen, die strafrechtlicher Natur sind, gegenüber derselben Person wegen derselben Tat.

Porsche und VW: Information des Kapitalmarktes nicht verwerflich

Laut Beschluss des Oberlandesgerichts Celle war Porsches Information an den Kapitalmarkt zur Übernahme von Volkswagen nicht verwerflich. Das bedeutet, Anleger, die auf fallende Kurse bei den VW-Aktien gesetzt hatten, bleiben auf ihrem Schaden sitzen. Dieser soll bei mehreren Milliarden Euro liegen. Die Begründung des Beschlusses weist eine Ungereimtheit auf.

Entwicklungskooperation zwischen VW und Bosch erlaubt

Der Automobilkonzern Volkswagen und der Zulieferer Robert Bosch dürfen eine Entwicklungskooperation zur Fortentwicklung des automatisierten Fahrens starten. Das Bundeskartellamt leitet im Rahmen seines Aufgreifermessens kein Verfahren ein und gibt grünes Licht für die Zusammenarbeit. Die beiden Unternehmen planen eine gemeinsame Softwarelösung.

Kein „Fairnessausgleich“ für Erbin von VW-Konstrukteur

Abermals gescheitert ist die Erbin des österreichischen Porsche-Designers Erwin Komenda mit ihrer Klage gegen VW. Ihrer Ansicht nach hat sie einen Anspruch auf Fairnessausgleich im Sinne des § 32a UrhG, weil ihr Vater „Schöpfer des Ur-Käfers“ sei und sich dessen Werk auch im heutigen VW Beetle noch fortsetze. Das OLG Braunschweig bewertet den Fall anders als sie. unbeträchtlicher Weise erhöht: Statt gut sechs Monaten benötigten die Richterinnen und Richter nunmehr gut sieben Monate im Schnitt für ein Verfahren.