Keine Verlustrealisierung im Jahr der Insolvenzeröffnung

Die Auflösung einer GmbH wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt regelmäßig noch nicht zu einer Verlustrealisierung im Sinne des § 17 des Einkommensteuergesetzes. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. In dem zugrundeliegenden Fall waren im Streitjahr zu viele Fragen offen gewesen, um eine entsprechende Realisierung zu rechtfertigen.