Keine Anordnung einer Präsenzpflicht ohne Mitbestimmung des Betriebsrats

Eine Arbeitgeberin hatte einseitig und in abweichender Regelung zur bestehenden Betriebsvereinbarung Präsenztage am regelmäßigen Arbeitsplatz angeordnet. Das kann sie laut einer bereits rechtskräftigen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München (LAG) nicht. Zunächst hätte das Mitbestimmungsverfahren entweder durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung, durch Einigungsstellenanspruch oder durch eine rechtskräftige Entscheidung im Hauptsacheverfahren geklärt ist.

Neue Mitbestimmungsregelungen bei grenzüberschreitenden Umwandlungen

Am 31. Januar tritt das Gesetz zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen in Kraft. Damit setzt Deutschland pünktlich die EU-Umwandlungsrichtlinie zur Änderung der EU-Gesellschaftsrechtsrichtlinie um.

Bundesarbeitsgericht sieht gesetzliche Pflicht zur Stechuhr

Für viel Wirbel sorgte das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts zum Thema Mitbestimmungsrechte eines Betriebsrats. Darin taucht die Feststellung auf, dass Arbeitgebende verpflichtet sind, ein System zur Arbeitszeiterfassung im Einsatz zu haben. Das ergebe sich aus der unionsrechtskonformen Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).