BGH: Netto schummelt mit Preisermäßigungen für Kaffee

Möchte ein Händler mit einer Preisermäßigung sein Produktportfolio bewerben, muss er den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung unmissverständlich, klar erkennbar und in gut lesbarer Weise angeben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Trotz Datenpreisgabe: Lidl Plus App ist kostenlos

Der Lebensmitteldiscounter Lidl bezeichnet seine Lidl Plus App in den Teilnahmebedingungen als „kostenlos“. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält das für irreführend und klagte auf Unterlassung. Das Argument: Konsumenten müssten mit ihren Daten bezahlen.

„Apple Watch“ darf nicht als CO2-neutral beworben werden

Das Landgericht Frankfurt am Main hat es Apple untersagt, die Apple Watch als „CO2-neutrales Produkt“ zu bewerben. Diese Art der Werbung sei irreführend und verstoße gegen das Wettbewerbsrecht. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe.

Ende der Willkür bei angeblichen Preissenkungen

Der Europäische Gerichtshof hat mit einem Urteil Tricksereien mit angeblichen Preissenkungen von Händlern einen Riegel vorgeschoben. Bemessungsgrundlage für ein Sparangebot muss der niedrigste Preis der letzten 30 Tage sein – auch wenn das Produkt in der Zwischenzeit mehr gekostet hat.

Bahn: „Schnellste Verbindung anzeigen“ ist irreführend

Die Deutsche Bahn darf auf ihrem Internetportal bahn.de und in ihrer Navigator App nicht mehr ihre Suchfunktion mit „Schnellste Verbindung anzeigen“ nutzen. Das hat das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main entschieden. Die Verwendung ist irreführend für Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich über Verbindungen der Bahn informieren möchten.

„Müllbeutel-Fall“: Doch keine irreführende Werbung

Im vergangenen Jahr hatte das Landgericht Kiel im so genannten „Müllbeutel-Fall“ entschieden, dass die Angabe „klimaneutral“ in der Nähe zum Firmenlogo direkt auf dem Produkt selbst irreführend im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sei. Das OLG Schleswig Holstein sieht das anders. Die Berufung des Herstellers hatte Erfolg.

Vorsicht Greenwashing

Für Verbraucher ist es schwierig, beim Einkauf die vielen Hinweise auf Verpackungen richtig zu deuten und einzuordnen. Gerade was das Thema Klimaneutralität angeht, sollten Unternehmen sehr sorgfältig sein, wie das Landgericht in Kiel unlängst im „Müllbeutel-Fall“ entschieden hat.