Arbeitsunfall im Homeoffice?

Wer im Homeoffice oder mobil arbeitet, steht auch während der Mittagspause unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – allerdings nicht in jedem Fall. Das Hessische Landessozialgericht hat in zwei aktuellen Urteilen klargestellt, worauf es dabei ankommt.
ArbG Düsseldorf: Kein dauerhafter Homeoffice-Anspruch

Ein Arbeitnehmer kann auch nach jahrelanger Tätigkeit im Homeoffice keinen Anspruch auf mobiles Arbeiten herleiten. Das hat das Arbeitsgerichts Düsseldorf entschieden. Gleichzeitig hielt das Gericht die Anordnung des Unternehmens, verstärkt im Büro zu arbeiten, für rechtswidrig.
Keine Anordnung einer Präsenzpflicht ohne Mitbestimmung des Betriebsrats

Eine Arbeitgeberin hatte einseitig und in abweichender Regelung zur bestehenden Betriebsvereinbarung Präsenztage am regelmäßigen Arbeitsplatz angeordnet. Das kann sie laut einer bereits rechtskräftigen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München (LAG) nicht. Zunächst hätte das Mitbestimmungsverfahren entweder durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung, durch Einigungsstellenanspruch oder durch eine rechtskräftige Entscheidung im Hauptsacheverfahren geklärt ist.
Wann beginnt im Homeoffice der Unfallversicherungsschutz?

Immer mehr Menschen arbeiten von zu Hause aus. Diese Tendenz hat die Corona-Pandemie verstärkt. Damit gehen einige knifflige rechtliche Fragestellungen einher. Zur Frage, ob es einen „Betriebsweg“ daheim gibt, hat sich jetzt das Bundessozialgericht geäußert. Davon hängt die wichtige Frage ab, wo der Unfallversicherungsschutz beginnt.
Tür und Tor geöffnet

Versicherer schlagen Alarm: Unternehmen vernachlässigen selbst nach 18 Monaten Pandemie immer noch die IT-Sicherheit beim mobilen Arbeiten. Cyberkriminellen werde es viel zu leicht gemacht, an Geschäftsdaten heranzukommen.
Arbeitgeber darf Rückkehr aus dem Homeoffice anordnen

Ein Arbeitgeber hatte im Februar dieses Jahres einem bei ihm angestellten Grafiker angewiesen, wieder in die Büroräumlichkeiten in München zurückzukehren. Dagegen wandte sich der Arbeitnehmer auf dem Klageweg.
