Datenweitergabe: Auskunftsrecht geht weit

Die Datenschutzgrundverordnung sieht vor, dass eine betroffene Person das Recht hat, von dem Verantwortlichen Informationen über die Empfänger oder Kategorien von Empfängern zu erhalten, gegenüber denen ihre personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden. Der Europäische Gerichtshof hat sich in einem Fall aus Österreich nun dazu geäußert, wie das Verhältnis zwischen konkreten Empfängern und bloßen Kategorien zu verstehen ist.

Wegen Fake-Accounts: Meta muss Nutzerdaten herausgeben

Meta Platforms, ehemals Facebook Incorporated, muss als Betreiberin des Social-Media-Dienstes Instagram Auskunft über Namen, E-Mail-Adresse und Telefonnummer eines Nutzers – oder einer Nutzerin – erteilen. Der Grund: Die unter dem Account bereitgestellten Inhalte verletzten in strafrechtlich relevanter Form das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer anderen Person.

Ein unrühmlicher Abgang

Wer muss eigentlich was beweisen, wenn eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und ihr Geschäftsführer über die Verletzung von Sorgfalts- und Obliegenheitspflichten streiten? Und wie weit reicht die Auskunftspflicht des Geschäftsführers? Zu diesen Aspekten hat der BGH eine Entscheidung getroffen.

Auskunftsanspruch nach unsachlicher Kritik am Arbeitgeber?

Wenn Mitarbeiter eines Unternehmens unsachliche Kritik auf einem Bewertungsportal üben und diese vom Betreiber des Portals gelöscht sowie nicht wieder veröffentlicht wird – hat dann das betroffene Unternehmen oder der Geschäftsführer einen Auskunftsanspruch zu Bestands- und Nutzungsdaten des Störenfrieds?