Neue Spielregeln 

Die zunehmende Nutzung generativer KI wirft im Hinblick auf 
geistiges Eigentum neue Fragen auf. Wie gelingt es Unternehmen,
ihre Innovationen zu schützen, Risiken zu vermeiden und ihre Marktposition langfristig zu sichern?
vom 8. Mai 2026
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Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen verspricht, die Effizienz zu steigern und Innovationsprozesse zu beschleunigen. Gleichzeitig greift die Einführung von KI-Tools in das bestehende System des geistigen Eigentums ein. Zwischen Trainingsdaten, Datenhunger und neuen Haftungsrisiken stehen Unternehmen vor der Aufgabe, ihren Umgang mit IP neu auszurichten. Besonders deutlich wird dieser Umbruch im Zusammenspiel von KI und Urheberrecht. Um Risiken vorzubeugen, empfiehlt es sich, einige Aspekte zu klären, bevor ein KI-Tool eingeführt wird. Dafür haben sich drei Prüfungsstadien bewährt, beschreibt Dr. Philipp Mels, Partner bei orka: „Dazu zählt zunächst die Frage: Wer hat die Rechte an der Software? Da das KI-Tool weiterentwickelt werden soll, muss außerdem im Vorfeld festgelegt werden: Mit welchen Daten wird das System trainiert? Auch zu berücksichtigen ist: Wem gehört am Ende der Output?“ Gerade die Nutzung von Trainingsdaten ist dabei von zentraler Bedeutung. Denn werden geschützte Werke zu Trainingszwecken verwendet, kann bereits eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung vorliegen, die mit entsprechenden Zustimmungserfordernissen der Rechteinhaber einhergeht. Was die Frage nach den Rechten am Output angeht, bestätigen derzeit aktuelle Rechtsprechungen: „Wenn KI allein Output generiert, habe ich als Mensch keine Urheberrechte daran“, stellt Dr. Mels klar. Schutz entsteht nur dort, wo eine eigene menschliche Schöpfung vorliegt. War KI beteiligt, erhält nur der Teil, den der Mensch selbst geschaffen hat, Schutz. Gleichzeitig steigt das Risiko, Rechte Dritter zu verletzen – etwa wenn bestehende Werke verarbeitet oder Inhalte erzeugt werden, die marken- oder designrechtlich geschützt sind. Neben möglichen Urheberrechtsverletzungen durch Trainingsdaten oder KI-generierte Inhalte kann es auch zu Haftungsfragen kommen, etwa wenn fehlerhafte oder rechtsverletzende Inhalte weiterverwendet werden. Hinzu kommen Reputationsrisiken sowie mögliche Verstöße gegen vertragliche Verpflichtungen gegenüber Kunden oder Partnern.

Auch auf europäischer Ebene wird der Umgang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten im Kontext von KI intensiv diskutiert. Das Europäische Parlament fordert unter anderem mehr Transparenz bei der Nutzung von Trainingsdaten sowie eine angemessene Vergütung für Rechteinhaber. Für das Patentrecht ist KI dagegen weniger relevant: Nach aktueller Rechtsprechung, unter anderem des Bundesgerichtshofs, kann eine KI nicht als Erfinder benannt werden. KI ist aber selbst Gegenstand von Patentierung und prägt immer mehr die Praxis von Recherche, Prüfung und Durchsetzung von Patenten.

Neben dem Urheberrecht rückt auch der Schutz von Geschäftsgeheimnissen stärker in den Fokus. Insbesondere beim Einsatz cloudbasierter KI-Systeme kommen Unsicherheiten bei der Frage auf, welche Daten eingegeben werden dürfen. „Wenn Mitarbeitende Inhalte an KI-Systeme übermitteln, kann der Geheimnisschutz verloren gehen“, warnt Dr. Mels. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass sensible Informationen nicht unkontrolliert in externe Systeme gelangen oder dort weiterverwendet werden können. Hinzu kommt: Die rechtlichen Herausforderungen gehen über klassische IP-Fragen hinaus. Mit der KI-Verordnung entstehen neue gesetzliche Rahmenbedingungen, die Unternehmen zusätzlich berücksichtigen müssen. Dazu zählen insbesondere Transparenz- und Kennzeichnungspflichten sowie Anforderungen an die menschliche Kontrolle von KI-Systemen. Demensprechend müssen interne Prozesse angepasst und klare Verantwortlichkeiten definiert werden. Dabei gewinnt die Dokumentation von KI-Anwendungen sowie die Einhaltung regulatorischer Anforderungen zunehmend an Bedeutung.

„Allerdings bleiben zentrale Fragen, etwa zur Haftung bei fehlerhaften KI-Ergebnissen, bislang zum Teil offen und werden derzeit noch durch allgemeine Haftungsregelungen aufgefangen“, gibt Dr. Mels zu denken und ergänzt: „Daher empfiehlt es sich, auf der vertraglichen Ebene Regelungen zu treffen.“

„Vor der Einführung von KI-Tools sollte die Rechtsabteilung zusammen mit IT, Datenschutz, Fachabteilungen und der Geschäftsführung Hochrisiko-Bereiche identifizieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen.“

Dr. Philipp Mels,
Partner,
orka

Governance und interne KI-Richtlinien

Wie sich dieser Trend in der Praxis auswirkt, zeigt ein Blick in die Unternehmen. Dort macht sich bemerkbar, dass der Einsatz von KI Einfluss auf bestehende Innovationsprozesse hat. „Im Rahmen von Erfindungsmeldungen muss beispielsweise zunehmend berücksichtigt werden, in welchem Umfang KI an der Entwicklung beteiligt war. Da nur eine natürliche Person Erfinder sein kann, muss der menschliche Beitrag hinreichend substantiell und dokumentiert sein, damit die KI-Leistung dem Erfinder zugerechnet werden kann“, berichtet Tanja Woithe-Richter, Head of Intellectual Property, Eppendorf.

Um Risiken zu begrenzen, setzen viele Unternehmen auf technische und organisatorische Maßnahmen. In der Praxis hat sich etwa der Einsatz geschlossener Large Language Models etabliert, bei denen eingegebene Daten nicht für Trainingszwecke weiterverwendet werden. „Dadurch können auch vertrauliche oder personenbezogene Informationen unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden, ohne dass diese verletzt oder offenbart werden“, sagt Woithe-Richter. Um alle Mitarbeitenden für diese Risiken zu sensibilisieren, übernimmt die unternehmensinterne Governance eine zentrale Rolle. „Wir haben ein interdisziplinär besetztes KI-Board mit IT, Legal und IP ins Leben gerufen, das eine KI-Richtlinie entwickelt hat und fortlaufend anpasst“, so die Head of Intellectual Property. Damit verfolge Eppendorf das Ziel, Mitarbeitende dazu zu ermutigen, KI-Tools zu nutzen, gleichzeitig aber rechtliche Risiken zu kontrollieren. Folglich agiert die Rechtsabteilung zunehmend als Schnittstelle zwischen Technologie, Regulierung sowie unternehmerischer Praxis und trägt dafür Sorge, dass Innovationen nicht nur vorangetrieben, sondern auch rechtssicher umgesetzt werden. „Bestenfalls ist das Legal Department bereits vor der Einführung von KI-Tools involviert und identifiziert zusammen mit IT, Datenschutz, Fachabteilungen sowie der Geschäftsführung Hochrisiko-Bereiche, um entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können“, rät Dr. Philipp Mels von orka. Allerdings zeichne die Realität oft ein anderes Bild: „Meiner Erfahrung nach werden Rechtsabteilungen häufig erst eingeschaltet, wenn ein KI-System bereits eingeführt wurde und daraufhin nachgebessert werden soll“, so der IP-Experte.

„In einer Zeit, in der Produkte immer komplexer werden und nicht ausschließlich inhouse entwickelt werden, kommt frühzeitigen, vertraglichen Vereinbarungen zu den IP-Rechten eine zentrale Funktion zu.“

Tanja Woithe-Richter,
Head of Intellectual Property,
Eppendorf

Strategisches IP-Management als Wettbewerbsvorteil

Geistiges Eigentum ist für Unternehmen längst mehr als ein reines Schutzinstrument. Besonders in innovationsgetriebenen Geschäftsbereichen wie der Life-Science-Branche wird IP zunehmend Teil der Unternehmensstrategie, der maßgeblich über Wettbewerbsfähigkeit und Marktposition entscheidet.

Dabei verschiebt sich der Fokus von der reinen Absicherung hin zu einem aktiven Management von IP als Werttreiber. IP wird nicht nur defensiv eingesetzt, sondern auch genutzt, um Wettbewerbsvorteile zu sichern, durch Lizenzierungen neue Einnahmequellen zu generieren und durch eine geschickte Schutzstrategie den Unternehmenswert zu steigern. In diesem Zusammenhang sind Unternehmen gefordert, Innovationen frühzeitig zu identifizieren, Schutzstrategien zu entwickeln und potenzielle Risiken im Blick zu behalten. Eine zentrale Rolle spielt dabei die kontinuierliche Wettbewerbs- und Marktbeobachtung, bestätigt die Head of Intellectual Property bei Eppendorf: „Wir überwachen unsere Marken sowie Online-Marktplätze im Hinblick auf etwaige Rechtsverletzungen und besuchen regelmäßig Messen.“ Solche Maßnahmen ermöglichen es, potenzielle Rechtsverletzungen frühzeitig zu erkennen und strategisch darauf zu reagieren. Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit zwischen Rechtsabteilung, IP-Experten und Forschung immer wichtiger, um Risiken zu minimieren, potenzielle Konflikte zu vermeiden und Innovationen rechtssicher zu gestalten. „Wir sind frühzeitig in Entwicklungsprozesse eingebunden – das wird zunehmend entscheidend. Denn in einer Zeit, in der Produkte immer komplexer werden, entstehen Innovationen häufig nicht mehr ausschließlich inhouse, sondern basieren auch auf Kooperationen, Zukäufen oder externen Forschungsleistungen“, begründet Woithe-Richter. Umso entscheidender sei es, frühzeitig festzulegen, wem die entstehenden Rechte zustehen und wie diese genutzt werden dürfen. Fest steht: Schutzrechte müssen nicht nur gesichert, sondern auch entlang der gesamten Wertschöpfungskette koordiniert werden. „Eine zentrale Funktion spielen dabei klare, frühzeitig geschlossene, vertragliche Regelungen“, erklärt die Head of Intellectual Property. Ownership-Strukturen nehmen hier eine Schlüsselrolle ein – etwa durch Geheimhaltungsvereinbarungen, Lizenzregelungen oder klare Zuordnungen von IP-Rechten.

Die strategische Bedeutung solcher Modelle zeigt auch ein Beispiel aus der Praxis: „Eppendorf ist unter anderem durch die Kolbenhubpipette bekannt geworden – basierend auf einem Patent, das exklusiv lizenziert wurde“, berichtet Woithe-Richter. Diese Handhabung verdeutlicht, dass Unternehmen ihre Innovationsstrategie nicht allein auf eigene Patente stützen, sondern gezielt auch externe Technologien in ihre IP-Strategie integrieren. Exklusive Lizenzen können dabei ebenso wettbewerbsentscheidend sein wie eigene Schutzrechte.

Ausblick und Funktion der Rechtsabteilung

Angesichts der technologischen Dynamik ist nach aktuellem Stand davon auszugehen, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen weiter verändern werden. Für Unternehmen bleibt es daher entscheidend, ihre IP-Strategie kontinuierlich anzupassen und neue Entwicklungen frühzeitig zu berücksichtigen. In diesem Kontext zeigt sich: Die Rolle der Rechtsabteilung wandelt sich – auch im IP-Recht. Sie agiert nicht mehr nur als reaktive Einheit, sondern als strategischer Partner innerhalb des Unternehmens. In enger Abstimmung mit IP, Forschung und Business trägt sie dazu bei, Innovationen gezielt zu schützen, wirtschaftlich zu verwerten und langfristige Wettbewerbsvorteile zu sichern. Auf diese Weise wird IP zum integralen Bestandteil der Unternehmensstrategie.

Natalia Maucher

Beitrag von Natalia Maucher

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