Empfehlung ist die beste Referenz“: Unter diesem Leitspruch erscheint bereits seit 2013 der Kanzleimonitor, der Klassiker unter den Empfehlungswerken für Sozietäten sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte. „Ein gutes Netzwerk gehört zu den wichtigsten Elementen für den beruflichen Erfolg. Dazu gehört auch, von den Empfehlungen anderer zu profitieren und andere an den selbst gemachten Entdeckungen teilhaben zu lassen“, sagt Dr. Michael Henning, Geschäftsführer des diruj und Herausgeber der Studie. „Mit dem bewährten Prinzip, dass ausschließlich Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen ihre wertvollen Erfahrungen mit Sozietäten weitergeben, steht der Kanzleimonitor für Verlässlichkeit. Die Empfehlungen stärken zudem das Vertrauen in die Kanzleien und erweitern damit das Netzwerk jedes einzelnen.“ Abgebildet sind im Kanzleimonitor 2025/2026 10.603 Empfehlungen aus 686 Unternehmen in der Bundesrepublik. Die Teilnehmenden verteilen sich auf 28 Branchen und decken vom DAX-Konzern bis zum Familienbetrieb alle Größenordnungen ab. Die Studie erreicht damit eine breite und repräsentative Basis in der deutschen Wirtschaft. Die stärkste Branche ist traditionell der zusammengefasste Bereich Versicherungen und Finanzdienstleistungen, mit einem Anteil von 9,5 Prozent aller teilnehmenden Unternehmen. Rang zwei verteidigen die Unternehmen aus dem Dienstleistungsgewerbe, allerdings wiederholt mit einem rückläufigen Anteil. Die Bewertungen erfolgen in 31 Rechtsgebieten. Die drei wichtigsten Rechtsgebiete sind das Arbeitsrecht, das Gesellschaftsrecht sowie M&A. Auf den Plätzen vier und fünf folgen beinahe gleichauf das Datenschutzrecht und das Kartellrecht. Im Ranking etabliert hat sich der Bereich Compliance, der in den Vorjahren immer mehr an Bedeutung gewonnen hat und nun den im Vorjahr erreichten sechsten Platz bestätigt. In der letzten Kampagne rückte der Bereich IT und Telekommunikation auf den dritten Platz vor. Diesen Rang belegt die Branche auch in der diesjährigen Erhebung, der Anteil ist nochmals leicht gestiegen, von 7,6 Prozent im Vorjahr auf nun 7,8 Prozent. Dahinter folgen das Segment Maschinenbau, Anlagen und Apparaturen sowie der Bereich Automotive, zu dem der Fahrzeugbau, Unternehmen aus der Zulieferbranche und Händler gehören. Auch bei den Rechtsgebieten mit den meisten Empfehlungen ergeben sich nur marginale Änderungen gegenüber dem Vorjahr. 9,1 Prozent der Empfehlungen der In-house-Juristinnen und -juristen entfallen auf das Arbeitsrecht. Dazu passt, dass das Rechtsgebiet laut Statistiken der Bundesrechtsanwaltskammer seit Jahren dasjenige mit der höchsten Zahl an Fachanwältinnen und -anwälten ist. Auf Platz zwei folgt wie bisher das Gesellschaftsrecht (7,9 Prozent der Empfehlungen), auf Platz drei M&A (7,3 Prozent). Hinter dem seit Jahren etablierten Spitzentrio findet sich nun ebenfalls zum dritten Mal in Folge das Datenschutzrecht auf Rang vier wieder. Der Anteil bei den Empfehlungen ist mit 6,3 Prozent identisch mit dem im Vorjahr. Das Kartellrecht als Fünfter der Rangliste legt bei den Einzelempfehlungen und im Hinblick auf den prozentualen Anteil gleichermaßen zu. Die Einzelnennungen machen einen Sprung in Höhe von 10,6 Prozent von 593 auf 656. Der Anteil wächst von sechs auf 6,2 Prozent. Den im Vorjahr erreichten sechsten Platz erreicht auch in diesem Jahr der Bereich Compliance. Der Anteil bleibt mit 5,6 Prozent gleich, die Einzelnennungen gingen um knapp 8,8 Prozent hoch. Die Compliance hat damit wohl ihren festen Platz erreicht, in den vergangenen Jahren war der Bereich immer weiter nach vorne gerutscht. Die Top-Ten bei den Rechtsgebieten komplettieren das Aktien- und Konzernrecht, der Bereich Gewerblicher Rechtschutz, das Vertragsrecht sowie Litigation und ADR.
CMS kann seinen Spitzenplatz behaupten
Bei der Gesamtauswertung über alle Rechtsgebiete hinweg bestätigt CMS seine Spitzenposition. Erstmals gelingt einer Sozietät auch der Sprung über die 400er-Marke, CMS erreicht insgesamt 405 Empfehlungen. Gleiss Lutz als Zweiter verbessert das Ergebnis aus dem Vorjahr von 313 auf 338 Empfehlungen, Freshfields als Drittplatzierte kommt von 261 auf jetzt 272 Votes. Hinter Noerr auf Rang vier kommt es zu einem Platztausch: Hogan Lovells legt von 202 auf neu 215 Empfehlungen zu und sichert sich Rang fünf. Auf die sechs zurück geht es für KPMG Law, die Sozietät erzielt mit 212 Stimmen fast das gleiche Resultat wie in der Ausgabe 2024/2025. Siebter bleibt Linklaters, kann bei den Votes von 182 auf 202 aufstocken und rückt näher an die davor Platzierten heran. Zulegen konnte auch Heuking, von 173 auf 193 Empfehlungen, damit rückt die Sozietät im Vergleich zum Vorjahr einen Rang nach vorne. Die Top-Ten bei den Kanzleien komplettieren Taylor Wessing als Neunter (192, plus 21) und Oppenhoff (185, plus zehn). Die Empfehlungen für die Einzelanwältinnen und Einzelanwälte verteilen sich in der dreizehnten Ausgabe des Kanzleimonitor auf deutlich mehr Kanzleien als im letzten Jahr. KPMG Law bleibt bei den Einzelnennungen an der Spitze des Feldes, immerhin stammen neun Anwälte und Anwältinnen aus dieser Sozietät. Mit je fünf Anwältinnen und Anwälten teilen sich Gleiss Lutz, CMS und Linklaters den zweiten Platz, die beiden Letztgenannten konnten zu Gleiss Lutz in diesem Ranking aufschließen. Dahinter folgen Loschelder, Noerr und SZA Schilling, Zutt & Anschütz mit jeweils vier Vertreterinnen und Vertretern.
Moderate Veränderungen in den einzelnen Rechtsgebieten
Im wichtigsten Rechtsgebiet – dem Arbeitsrecht – gelingt CMS nach Rang drei im Vorjahr in der Ausgabe 2025/2026 der Sprung an die Spitze. Den Anteil an allen Empfehlungen kann die Sozietät dabei von 3,8 auf 4,2 Prozent steigern. Nur knapp dahinter folgt Kliemt Arbeitsrecht mit vier Prozent Anteil, Vorjahressieger Gleiss Lutz landet auf Platz drei mit 3,8 Prozent. Dahinter reihen sich jeweils mit knappen Abständen Pusch Wahlig Workplace Law, vangard / Littler, seitz, Bluedex Labour Law und Luther. ein. Laut Kanzleimonitor zweitwichtigstes Rechtsgebiet ist das Gesellschaftsrecht. Hier gelingt CMS die Wiederholung des ersten Platzes, bei gleichbleibendem Anteil an allen Empfehlungen in diesem Segment (5,3 Prozent). Zweiter bleibt Gleiss Lutz (4,7 Prozent). Die beiden vorderen Plätze haben einen deutlichen Vorsprung, dahinter geht es dann deutlich enger zu: KPMG Law steht hauchdünn vor Noerr, Heuking, Freshfields, Görg, Advant Beiten und Oppenhoff. Auch im Bereich Merger & Acquisition liegt CMS ganz vorne. Gleiss Lutz macht hier Plätze gut und erreicht den zweiten Rang, dank einer Steigerung der Anteile von vier auf nun 4,4 Prozent. KPMG Law verteidigt den letzten Podestplatz vor Hengeler Mueller, Noerr und Linklaters. Die Top Ten komplettieren hier Hogan Lovells und Clifford Chance. Das Datenschutzrecht ist seit Jahren die Domäne von Osborne Clark, neu auf den zweiten Platz kommt Taylor Wessing, das seinen Anteil von 3,7 auf nunmehr 4,4 Prozent hochschraubt. Rang drei teilen sich in diesem Jahr DPL Drewes Privacy Law und GvW Graf von Westphalen mit je 3,8 Prozent, knapp vor Oppenhoff und Schürmann Rosenthal Dreyer mit 3,6 beziehungsweise 3,5 Prozent. Im Kartellrecht setzt ebenfalls seit einigen Jahren Gleiss Lutz die Maßstäbe. Der Vorsprung ist dabei beachtlich, die Sozietät erzielt 7,8 Prozent Anteil. Commeo, das den im letzten Jahr eroberten zweiten Platz verteidigen kann, kommt auf 5,8 Prozent. Auf dem Podest landet in diesem Jahr neu Baker McKenzie mit 4,4 Prozent, hauchdünn vor CMS (4,3 Prozent). Freshfields und Noerr kommen knapp dahinter, mit 4,1 beziehungsweise vier Prozent Anteil. Im Aktien- und Konzernrecht hat Freshfields die Nase vorne, dicht gefolgt von Gleiss Lutz, Dritter ist Hengeler Mueller, knapp vor Linklaters. Im Bereich Gewerblicher Rechtschutz teilen sich SKW Schwarz und CMS Platz eins, knapp dahinter sichert sich Harmsen Utescher Platz drei. Im Vertragsrecht schafft Oppenhoff hinter Leader CMS den zweiten Platz, dahinter kann Addleshaw Goddard zu Bird & Bird aufschließen. Im Segment Finanzierung sichert sich Freshfields neuerlich den Spitzenplatz, gefolgt von Linklaters, Clifford Chance und Latham & Watkins. Im Strafrecht haben sich über die Jahre Roxin auf Platz eins und Feigen Graf auf dem zweiten Platz vom Rest des Feldes abgesetzt. Dritter ist hier VBB Rechtsanwälte, Rang vier teilen sich FS-PP Berlin und Gazeas Nepomuck. Das Kapitalmarktrecht sichert sich erneut Freshfields, dahinter tauschen in der Ausgabe 2025/2026 Hengeler Mueller und Linklaters die Plätze. Mit einem gewissen Abstand folgen hier A&O Shearman, Hogan Lovells und Milbank. In einigen Rechtsgebieten mit etwas geringerer Bedeutung dominieren einige stark spezialisierte Sozietäten das Feld. Das gilt im Energiewirtschaftsrecht, wo bbh Büttner Held einen großen Vorsprung hat, ebenso im Öffentlichen Recht, wo envitec.law seit langem vorne steht oder im Immobilien- und Baurecht, wo regelmäßig Kapellmann Rechtsanwälte auf Rang eins und GKS Stockmann auf Rang zwei einlaufen.
Die vollständigen Listen zu allen 31 Rechtsgebieten können dem Kanzleimonitor 2025/2026 entnommen werden. An dieser Stelle erfolgte nur eine Auswahl. ■ Alexander Pradka
