Ein Grund: Im Gegensatz zu Zivilprozessen vor staatlichen Gerichten sind solche Verfahren meist vertraulich. Und sie gehen meist schneller vonstatten. Der Instanzenzug ist kürzer, eine Berufung oder Revision sind nicht vorgesehen. Dritter Vorteil: Schiedssprüche sind international leichter vollstreckbar als die Urteile ordentlicher nationaler Gerichte.
Dennoch sind Schiedsverfahren kein Allheilmittel, um Rechtsstreitigkeiten zu lösen. Denn auch in der staatlichen Gerichtsbarkeit gibt es Neuerungen: Zahlreiche Länder, auch Deutschland, richten mittlerweile sogenannte Commercial Courts ein, die auch auf Englisch verhandeln und deren Ziel es ist, Verfahren zu beschleunigen. Doch anders als die Schiedsgerichte stecken diese Einrichtungen noch in den Kinderschuhen.
Ramona Schardt ist Generalsekretärin der 1992 gegründeten Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS), die sowohl ein eingetragener Verein mit 1.600 Mitgliedern als auch Institution für Schiedsgerichtsbarkeit und alternative Streitbeilegung ist. Die DIS bietet flexible, auf den Einzelfall zugeschnittene Streitbeilegungsmechanismen an, erläutert Schardt. „Schiedsgerichte können in der Verfahrensgestaltung genau auf die Bedürfnisse der Parteien eingehen. Das spart Zeit und Kosten.“ Sie gingen oft schneller und geräuschloser vonstatten als vor staatlichen Gerichten und seien meist nichtöffentlich. Dank des New Yorker Übereinkommens von 1958 sind Schiedssprüche in 170 Staaten vollstreckbar. Diese verpflichten sich, sie zur Vollstreckung zuzulassen, sofern sie nicht gegen die öffentliche Ordnung des jeweiligen Landes verstoßen.
Ramona Schardt betont die Bedeutung einer sorgfältig formulierten Schiedsklausel. Die Vertragsbedingungen sollten klare Regelungen enthalten, zur Zahl der Schiedsrichter, zur Verfahrenssprache, zum anwendbaren Recht und zum Ort des Verfahrens. Die DIS stellt Musterklauseln auf ihrer Webseite zur Verfügung. Zwischen 160 und 180 Verfahren betreut die Institution pro Jahr, viele davon mit internationalem Bezug. Gut ein Drittel werden auf Englisch geführt. Auch die Gesamtstreitwerte der von der DIS gemanagten Verfahren hätten sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht, unterstreicht Schardt und beliefen sie sich auf über 4 Milliarden Euro, berichtet die DIS-Generalsekretärin. „Das ist eine gewaltige Summe und unterstreicht die ökonomische Bedeutung, die Schiedsverfahren in Deutschland haben.“ Carlo Ottaviano, General Counsel des Stromnetzbetreibers TenneT, kennt die Herausforderungen internationaler Großprojekte. In manchen Fällen sei sein Unternehmen zwar aus regulatorischen Gründen gezwungen, vor staatliche Gerichte zu ziehen. „Zum Beispiel, weil die Bundesnetzagentur derzeit Kosten aus Schiedsverfahren nicht anerkennt.” Ottaviano fügt hinzu: “Wir würden uns wünschen, dass sich das ändert, denn Schiedsgerichte tragen erheblich zu Geschwindigkeit und Effizienz bei.“ Wo es möglich sei, setze TenneT auf die Schiedsgerichtsbarkeit, vor allem bei Verträgen mit ausländischen Partnern oder fremden Jurisdiktionen.
„Schiedsgerichte können in der Verfahrensgestaltung genau auf die Bedürfnisse der Parteien eingehen. Das spart Zeit und Kosten.“
Ramona Schardt,
Generalsekretärin,
Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS)
Sorgfältige Abwägung vonnöten
Das gilt auch für einen der weltweit bekanntesten deutschen Konzerne. „Siemens schätzt die Tatsache, dass die meisten Schiedsverfahren vertraulich sind, da Streitigkeiten oft sensible Technologien, geistiges Eigentum oder Geschäftsgeheimnisse betreffen”, sagt Paul Salazar, Senior Counsel des in München ansässigen Unternehmens. “Es gibt dennoch Situationen, in denen staatliche Gerichtsverfahren vorzugswürdig sein können. Beispielsweise können staatliche Gerichtsverfahren besser geeignet oder sogar ein bevorzugter Streitbeilegungsmechanismus sein, wenn die betreffende Transaktion Parteien aus demselben Land betrifft, wenn der Streitgegenstand keine speziellen Fachkenntnisse erfordert und/oder wenn er nicht besondere, schutzwürdige Interessen berührt.“ Obwohl sich Schiedsverfahren grundsätzlich durch Kosteneffizienz und Schnelligkeit auszeichneten, hielten sie nicht immer, was sie versprächen, meint Salazar: “Bei kleineren Streitigkeiten können Gerichtsverfahren deutlich kostengünstiger oder schneller sein als Schiedsverfahren. Man sollte daher sorgfältig abwägen, welche Angelegenheiten eher vor einem staatlichen Gericht verhandelt werden können.”
Für Carlo Ottaviano zählt neben der Effizienz des Verfahrens auch die Expertise und Kompetenz der Schiedsrichter: „Natürlich fühlen Sie sich wohler, wenn Sie es mit Personen zu tun haben, denen Sie nicht erst lang und breit technische Details erklären müssen.“ Auch deswegen nehme er einen Trend weg von der staatlichen hin zur privaten Streitbeilegung wahr, so der Syndikus-Anwalt. Außerdem seien ordentliche Gerichte oft überlastet. Schiedsverfahren werden meist von drei Schiedsrichtern durchgeführt. Einzelschiedsrichter sind eher selten. Für jedes Schiedsverfahren wird ein neues Schiedsgericht gebildet. Jede Streitpartei benennt einen, und diese beiden zusammen einigen sich dann auf den dritten Schiedsrichter, der im Verfahren den Vorsitz führt. Anders als Richter an staatlichen Gerichten müssen die Schiedsgerichte grundsätzlich nicht mit Volljuristen besetzt werden. Bei besonders diffizilen Streitfällen kommen auch Ingenieure oder Finanzexperten in Frage. „Im Ausgangspunkt kann fast jede Person als Schiedsrichterin oder Schiedsrichter benannt werden, sofern keine Interessenkonflikte bestehen und die jeweiligen Regeln oder Institutionen nichts anderes vorsehen“, erläutert Lars Harzmeier von der Frankfurter Dependance der Kanzlei Linklaters. Man finde in Schiedsklauseln allerdings häufig Bestimmungen, in denen vorgeschrieben sei, dass zumindest der Vorsitzende des Schiedsgerichts ein Jurist sein müsse, so Harzmeier.
Bei Verfahrensfragen, die nicht in der Schiedsordnung geregelt sind, findet das nationale Recht am Sitz der gewählten Schiedsinstitution Anwendung. Im Fall des in Paris ansässigen ICC International Court of Arbitration ist das französische Zivilprozessrecht einschlägig, beim London Court of International Arbitration hingegen das englische. Deshalb richten bei Schiedsverfahren häufig Rechtsanwälte, pensionierte Richter und Uni-Professoren, die in den jeweiligen Jurisdiktionen Erfahrung haben. Doch auch Fachkompetenz spielt bei der Auswahl eine zentrale Rolle. „In Verfahren vor staatlichen Gerichten sitzen immer wieder mal Richter in den Kammern, die mit Spezialthemen wie zum Beispiel Abschattungseffekten bei Offshore-Windparks zuvor keine Berührungspunkte gehabt haben. Man fühlt sich wohler, wenn ein Schiedsrichter urteilt, der die Thematik seit 20 Jahren kennt“, betont Carlo Ottaviano.
„Schiedssprüche sind dank des New Yorker Übereinkommens relativ leicht durchsetzbar, im Gegensatz zu staatlichen Urteilen, welche oft nur mit einem erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand in Drittstaaten anerkannt werden.“
Lars Harzmeier,
Managing Associate,
Linklaters
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
“Sofern es sich nicht um hochspezialisierte Angelegenheiten handelt, sollte man davon absehen, bestimmte Qualifikationen für Schiedsrichterkandidaten festzulegen”, findet Paul Salazar von Siemens. Seiner Meinung nach können vordefinierte Qualifikationen die Flexibilität in Zukunft erheblich einschränken. Die Möglichkeit, die Entscheider selbst auszuwählen, stärke das Vertrauen der Parteien in das Entscheidungsgremium, findet die DIS. Sie trage dazu bei, dass die Schiedsrichter über die erforderliche Fachkunde und Branchenkenntnis für die Entscheidung des Streits verfügen. Die DIS wacht über die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der von den Parteien ausgewählten Schiedsrichter und kann diese auch ablehnen, wenn sie nicht „konfliktfrei“ sind. Das betrifft auch Rechtsanwälte, die in der Vergangenheit ein Mandat für eine der Streitparteien übernommen hatten. Die DIS prüft auch die Urteilsentwürfe der Schiedsgerichte auf mögliche formale Fehler. Doch abgesehen davon agieren die Schiedsrichter autonom.
Ottaviano rät Kollegen in anderen Unternehmen, nur geprüfte Schiedsklauseln zu nutzen und sehr sparsam zu sein, was eigene Zusätze und Formulierungen angeht. Wichtig sei zudem die Auswahl des richtigen Schiedsinstituts. Es gelte, immer die Vollstreckung im Blick zu behalten. Auch für Lars Harzmeier ist dieser Punkt spielentscheidend. „Schiedssprüche sind dank des New Yorker Übereinkommens relativ leicht durchsetzbar, im Gegensatz zu staatlichen Urteilen, welche oft nur mit einem erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand in Drittstaaten anerkannt werden.“ Dieser Vorteil erlaube es, mittels sogenannter Asset Tracer Vermögenswerte wie Schiffe oder Industrieanlagen auch in fernen Ländern „in Windeseile“ sichern zu lassen, so der Rechtsanwalt.
Ein weiterer Vorteil des Schiedsverfahrens: Die Streitparteien und das Schiedsgericht können das Verfahren auf der Basis der gewählten Schiedsordnung flexibel gestalten und auf die Bedürfnisse des Einzelfalls zuschneiden. Eine wichtige Grundregel, betont Ramona Schardt, müsse aber stets beachtet werden: Jeder Partei ist rechtliches Gehör zu gewähren. Und beide Seiten sind von den Schiedsrichtern gleich zu behandeln. Wird dagegen verstoßen, könne ein Schiedsspruch vor staatlichen Gerichten angefochten und am Ende aufgehoben werden. Das sei zuletzt häufiger vorgekommen in Deutschland, meint Linklaters-Experte Harzmeier. Davon, die Möglichkeit eines Berufungs- oder Revisionsverfahrens in Schiedsklauseln einzubauen rät er seinen Mandanten aber grundsätzlich ab. „Das wäre äußerst rechtsunsicher und läuft der Idee des Schiedsverfahrens zuwider. Damit will man ja einen einzigen, sorgfältigen Durchlauf haben und dann Ruhe im Kasten.“ Ein Schiedsverfahren sei auch sehr viel mehr anwaltlich gesteuert, als das bei einem staatlichen Gerichtsverfahren der Fall sei, so Harzmeier. Effiziente Verfahren erforderten ein gutes Verfahrensmanagement aller Beteiligten, betont auch die DIS. Paul Salazar empfiehlt Juristen, die einen neuen Vertrag aushandeln, eine klare Vorstellung davon zu haben, welche Schiedsgerichtsinstitution und welche Schiedsordnung für Streitigkeiten akzeptabel sein könnten. Wichtig sei es auch zu klären, ob und wann Streitigkeiten von einem Einzelschiedsrichter oder einem Schiedsgericht entschieden werden, in welcher Sprache das Verfahren durchgeführt werden und wo der Sitz des Schiedsgerichts sein sollte. Das gelte gerade bei Verfahrensregeln für Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich in der Schiedsordnung geregelt seien. “Unternehmensjuristen sollten auch prüfen, ob bestimmte verfahrensrechtliche Aspekte in der Schiedsklausel ausdrücklich geregelt werden sollten, insbesondere die Vertraulichkeit des Verfahrens, die Offenlegung von Dokumenten, die Beitrittsmöglichkeit weiterer Parteien oder die Zusammenlegung mehrerer Verfahren, so Salazar.
Die Kosten sind für ein Schiedsverfahren sind je nach Schiedsinstitution unterschiedlich hoch. So erhebt die DIS bei einem Streitwert von 100.000 Euro eine Bearbeitungsgebühr von 1500 Euro. Hinzu kommen jedoch die Honorare für die Schiedsrichter, die vom Streitwert abhängig sind und oft deutlich höher liegen. Mit einem Gebührenrechner auf ihrer Webseite ermöglicht es die DIS aber, die tatsächlichen Kosten eines Verfahrens zu simulieren. Üblich ist auch, dass die Streitparteien zu Beginn des Verfahrens eine Sicherheit für die voraussichtlichen Kosten bei der gewählten Schiedsinstitution hinterlegen. Nicht immer kommt es zu einem Schiedsspruch. Zum Beispiel, wenn beide Parteien sich vor Abschluss des Verfahrens auf einen Vergleich einigen oder einen Schlichterspruch akzeptieren. Unternehmen wie TenneT verankern mittlerweile alternative Streitbeilegungsmethoden wie Mediation, Schlichtung oder Adjudikation gezielt in ihren Geschäftsverträgen, um Eskalationen zu vermeiden, betont General Counsel Ottaviano. „Diese Präventivmaßnahmen haben für uns einen hohen Stellenwert. Dass man am Ende des Tages vielleicht noch mal ein paar Themen hat, die man nicht gelöst bekommt und mit denen man zu den staatlichen Gerichten muss, ist mitunter unvermeidbar. Aber wir würden immer versuchen, vor diesem Schritt alle Instrumente zur außergerichtlichen Beilegung eines Konfliktes auszunutzen.“
■ Michael Thaidigsmann
