Syndizi und hoheitliches Handeln: Einzelfall entscheidet

Kann ein Syndikusrechtsanwalt – oder -anwältin – gleichzeitig Geschäftsführer einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sein? Der Bundesgerichtshof schließt die Kumulation beider Positionen in einer Person nicht aus, knüpft daran aber insbesondere im Hinblick auf das hoheitliche Handeln enge Voraussetzungen.