OLG Hamburg erlaubt Werbung mit Stiftung-Warentest-Vergleich  

Wer mit Testergebnissen der Stiftung Warentest wirbt und dabei einen Wettbewerber nennt, handelt nicht automatisch irreführend. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat entschieden, dass eine zugespitzte Werbeaussage zulässig sein kann – unter bestimmten Voraussetzungen.

Werbung kennzeichnen in sozialen Medien

Werbliche Beiträge auf Social Media müssen bereits im Vorschaubild als Werbung erkennbar sein. Ein Hinweis, der erst in der Caption des Beitrags zu finden ist, genügt nach Auffassung des Landgerichts (LG) Köln nicht.

Unzulässige Cannabis-Werbung auf Internetportal

Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis gegenüber Verbrauchern bleibt unzulässig – auch ohne konkreten Produktbezug. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und beruft sich dabei auf das Heilmittelwerberecht.

BGH: Netto schummelt mit Preisermäßigungen für Kaffee

Möchte ein Händler mit einer Preisermäßigung sein Produktportfolio bewerben, muss er den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung unmissverständlich, klar erkennbar und in gut lesbarer Weise angeben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Werbung mit „klimaneutral“: Katjes verliert vor dem BGH

Anders als die Vorinstanzen verurteilt der Bundesgerichtshof den Fruchtgummi- und Lakritz-Hersteller Katjes zur Unterlassung. Die Verwendung des Begriffs „klimaneutral“ in der Werbung führt Konsumenten in die Irre, wenn dieser nicht konkretisiert wird und somit mehrdeutig bleibt.

Bundesnetzagentur darf nicht anprangern

Das Verwaltungsgericht in Köln hat entschieden, dass die Bundesnetzagentur keine Pressemeldung veröffentlichen darf, in der sie unter namentlicher Nennung des betroffenen Unternehmens über den Erlass eines Bußgeldbescheids informiert. Der Text greift in die in Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes geschützte Berufsfreiheit ein.

dm darf Eigenmarken nicht mit „klimaneutral“ und „umweltneutral“ bewerben

Das Landgericht Karlsruhe hat der Drogeriemarktkette dm untersagt, Flüssigseife, Sonnenmilch und Cremedusche mit dem Label „klimaneutral“ zu versehen. Die Kompensation über Investitionen in ein Waldschutzprojekt in Peru reichen nicht aus. Ebenso darf ein Spülmittel nicht als „umweltneutral“ ausgewiesen werden. Hier fehlt es laut Gericht an der ausgeglichenen Umweltbilanz. Insofern ist die Werbung irreführend und damit unlauter.