Widerrufsbutton wird bald Pflicht

Der Gesetzgeber verschärft den Verbraucherschutz im Online-Handel: Künftig müssen Unternehmen einen Widerruf per Klick ermöglichen. Das Umsetzungsgesetz ist kürzlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Verbraucher sollen schneller und einfacher klagen können

Das Bundesministerium der Justiz hat Mitte Februar den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie vorgelegt. Verbraucherverbände können danach die Erfüllung gleichartiger Ansprüche für Verbraucherinnen und Verbraucher künftig direkt einklagen. Auch qualifizierten Einrichtungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten steht diese Möglichkeit offen, ebenso wie kleinen Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz zehn Millionen Euro nicht übersteigt.