Begründen sollte man ein Urteil schon

Da hat das Finanzgericht München etwas vorschnell Schlüsse gezogen und einiges außer Acht gelassen – und prompt ist das Urteil vom Bundesfinanzhof kassiert worden. Die Entscheidung beruht auf § 119 Nr. 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO) – „es ist nicht mit Gründen versehen“. Was ist da passiert?