Lebensmittelrechtliche Veröffentlichungen müssen aktuell sein

Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht darauf informiert zu werden, wenn Behörden im Rahmen von Kontrollen Verstöße gegen das Lebensmittelrecht feststellen. Die Veröffentlichung sollte allerdings auch aktuell sein. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun zum Merkmal der Unverzüglichkeit.
