Bundeskartellamt gibt Übernahme von Steiff durch Ravensburger frei

Die Ravensburger AG darf die Mehrheitsbeteiligung an der Margarete Steiff GmbH erwerben. Das Bundeskartellamt sieht keine wettbewerblichen Bedenken und hat dem Zusammenschluss zugestimmt.
EU-Kommission: Übernahme von DMK durch Arla genehmigt

Die Europäische Kommission hat die Übernahme des Deutschen Milchkontors (DMK) und der niederländischen Molkereigenossenschaft DOC durch Arla Foods freigegeben. Die Behörde gelangte zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nicht erheblich beeinträchtigt.
Kein Urlaubsverfall bei Mutterschutz oder Elternzeit

Urlaubsansprüche gehen während des Mutterschutzes oder der Elternzeit nicht unter – auch tariflicher Mehrurlaub bleibt bestehen. In seinem Urteil stellt das Landesarbeitsgericht Hamm klar, dass gesetzliche Schutzvorschriften Vorrang vor tariflichen Verfallregelungen haben.
Sky-Übernahme durch RTL freigegeben

RTL darf Sky DACH ohne Auflagen übernehmen. Die Europäische Kommission sieht in dem Vorhaben keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken.
Späte Folgen nach Stada-Übernahme: Aktionäre haben Nachbesserungsanspruch

Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hat einer luxemburgischen Kapitalanlagegesellschaft und einer Privatperson als ehemaligen Aktionären der Stada AG Nachbesserungsansprüche zugestanden. Hintergrund ist die Übernahmeschlacht rund um den Generikahersteller vor neun Jahren.
Meggle darf Rücker und Ostsee-Molkerei übernehmen

Wie das Bundeskartellamt mitteilt, steht der Übernahme von Rücker und der Ostsee-Molkerei seitens der Meggle Holding nichts entgegen. Die Marktanteile in den sich überschneidenden Bereichen erreichen keine problematischen Höhen, so das Amt.
Porsche und VW: Information des Kapitalmarktes nicht verwerflich

Laut Beschluss des Oberlandesgerichts Celle war Porsches Information an den Kapitalmarkt zur Übernahme von Volkswagen nicht verwerflich. Das bedeutet, Anleger, die auf fallende Kurse bei den VW-Aktien gesetzt hatten, bleiben auf ihrem Schaden sitzen. Dieser soll bei mehreren Milliarden Euro liegen. Die Begründung des Beschlusses weist eine Ungereimtheit auf.
