Entzündung nach Tätowierung: Keine Entgeltfortzahlung

Wer nach einer Tätowierung eine Entzündung an der tätowierten Stelle erleidet und deshalb eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhält, erhält keine Entgeltfortzahlung seitens des Arbeitgebers. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.
