OLG Hamburg erlaubt Werbung mit Stiftung-Warentest-Vergleich

Wer mit Testergebnissen der Stiftung Warentest wirbt und dabei einen Wettbewerber nennt, handelt nicht automatisch irreführend. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat entschieden, dass eine zugespitzte Werbeaussage zulässig sein kann – unter bestimmten Voraussetzungen.
