Späte Folgen nach Stada-Übernahme: Aktionäre haben Nachbesserungsanspruch

Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hat einer luxemburgischen Kapitalanlagegesellschaft und einer Privatperson als ehemaligen Aktionären der Stada AG Nachbesserungsansprüche zugestanden. Hintergrund ist die Übernahmeschlacht rund um den Generikahersteller vor neun Jahren.
