Empfindlich hohe Abfindung bei Machtmissbrauch und Herabwürdigung

Knapp 70.000 Euro muss ein Unternehmen einer ehemaligen Angestellten zahlen, weil der Geschäftsführer mit seinen Äußerungen in erheblicher Weise ihr Persönlichkeitsrecht verletzt hat. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden
