Kein Urlaubsverfall bei Mutterschutz oder Elternzeit

Urlaubsansprüche gehen während des Mutterschutzes oder der Elternzeit nicht unter – auch tariflicher Mehrurlaub bleibt bestehen. In seinem Urteil stellt das Landesarbeitsgericht Hamm klar, dass gesetzliche Schutzvorschriften Vorrang vor tariflichen Verfallregelungen haben.