Kein Schadensersatz nach Hinweisgeberschutzgesetz

Zwei Mitarbeiter eines Automobilkonzerns haben keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen angeblicher Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen entschieden.
