Dyson scheitert mit Schadensersatzklage gegen EU-Kommission

Endgültig zurückgewiesen hat der Europäische Gerichtshof die Schadensersatzklage des Staubsaugerherstellers Dyson gegen die Europäische Kommission. Anlass für den Rechtsstreit war ursprünglich die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern.

Lkw-Kartell: Schadensersatz auch für Leasingnehmer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Auch Leasingnehmern und Mietkäufern von Lastkraftwagen kann ein Anspruch auf Ersatz kartellbedingter Schäden zustehen. Die Daimler AG scheiterte demnach mit ihrer Revision. Sie war von einem mittelständischen Baustoffhändler verklagt worden, der Lkw geleast hatte.

In den Schadensersatzprozess gegen LKW-Kartell kommt neue Bewegung

Das Landgericht München I muss möglicherweise den Schadensersatzprozess gegen verschiedene LKW-Hersteller neu aufrollen. Das Oberlandesgericht in der bayerischen Landeshauptstadt hält den Fall noch nicht für entscheidungsreif. In dem Sammelklageverfahren geht es um rund eine halbe Milliarde Euro.

Schadenersatz bei Facebook-„Scraping“: Immaterieller Schaden muss konkret sein

Das Oberlandesgericht Hamm hat einer vom so genannten „Facebook-Scraping“ Betroffenen keinen Schadensersatz wegen eines immateriellen Schadens zugesprochen. Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung lägen zwar vor, es fehle aber an der Geltendmachung eines konkreten immateriellen Schadens. Ein nicht näher bestimmtes Gefühl der Angst oder Erschrockenheit reicht demnach nicht aus, um einen Schadensersatz zu begründen.

Bloßer Verstoß gegen DSGVO kein Grund für Schadensersatz

Anfang Mai hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der in der Datenschutzgrundverordnung vorgesehene Schadensersatzanspruch zwingend an drei Voraussetzungen geknüpft ist. Es muss ein Verstoß vorliegen, der aber auch einen Schaden verursacht hat. Und zwischen Verstoß und Schaden muss Kausalität vorhanden sein.

Unter dem Radarschirm der Kartellbehörden ist vorbei

Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mund, hat in den vergangenen Monaten wiederholt darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Kronzeugenanträge, mit denen Unternehmen Kartelle dem Bundeskartellamt gegenüber freiwillig anzeigen und damit aufdecken, zurückgegangen ist. Dies gilt offensichtlich vor allem für große Konzerne mit eigenen Rechtsabteilungen, von denen in der Vergangenheit der überwiegende Teil der Kronzeugenanträge kam.