Real-Zerschlagung: Keine Einwände gegen Einkaufskooperation mit Rewe

Das Bundeskartellamt sieht keine Veranlassung für die Einleitung eines kartellrechtlichen Verfahrens gegen die geplante Einkaufskooperation der Erwerber von weiteren Real-Standorten mit dem Rewe-Konzern. „Es gibt kein anderes tragfähiges Modell zum Erhalt der Standorte“, heißt es aus der Bundesbehörde.