BGH: Unterlassungsanspruch geht bei Verschmelzung nicht automatisch über

Wird ein Unternehmen während eines laufenden Rechtsstreits auf eine andere Gesellschaft verschmolzen, besteht gegen die Rechtsnachfolgerin nicht automatisch ein Unterlassungsanspruch wegen Verstößen der Vorgängerin. Der BGH hat nun klargestellt, worauf es dabei ankommt.
