BAG entscheidet zur Probezeitkündigung in befristetem Arbeitsverhältnis

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass es für die Verhältnismäßigkeit einer vereinbarten Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis keinen Regelwert gibt. Es ist immer eine Einzelfallabwägung vorzunehmen.
