Sexuelle Belästigung rechtfertigt nicht immer fristlose Kündigung

Übergriffe auf einer Betriebsfeier können eine Kündigung rechtfertigen. Für eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses reicht jedoch selbst eine erhebliche Pflichtverletzung nicht automatisch aus. Das Arbeitsgericht Heilbronn zeigt, worauf es bei der Interessenabwägung ankommt.