OLG Frankfurt untersagt Werbung mit E-Rezept-Rabatt

Eine Versandapotheke darf nicht mit einem E-Rezept-Rabatt von „bis zu 20 Euro“ werben, wenn Verbraucher nicht ausreichend erkennen können, wie hoch ihr tatsächlicher Preisvorteil ausfällt. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden.
