Vergabebeschleunigungsgesetz tritt in Kraft  

Öffentliche Vergabeverfahren sollen einfacher, schneller und digitaler werden. Mit dem seit 1. Juli geltenden Vergabebeschleunigungsgesetz will die Bundesregierung Bürokratie abbauen und Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern.

Weitreichende Prüfpflichten 

Seit Juli des vergangenen Jahres ist die „Foreign Subsidies Regulation“ oder zu deutsch EU-Drittstaatensubventionsverordnung (DSVO) in Kraft, seit Oktober gelten die dort vorgesehenen Anmeldepflichten für M&A-Transaktionen sowie die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren. Rechtsabteilungen müssen einige Punkte beachten und gut vorbereitet sein.