BGH: Netto schummelt mit Preisermäßigungen für Kaffee

Möchte ein Händler mit einer Preisermäßigung sein Produktportfolio bewerben, muss er den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung unmissverständlich, klar erkennbar und in gut lesbarer Weise angeben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
