Nachtarbeit ist nicht automatisch Nachtschichtarbeit

Nicht jede Arbeit in den Abendstunden gilt automatisch als zuschlagspflichtige Nachtschichtarbeit. Das hat das Landearbeitsgericht (LAG) Thüringen in einem aktuellen Urteil klargestellt. So begründet das Gericht seine Entscheidung.

Unregelmäßige Nachtarbeit: Höherer tariflicher Zuschlag kann wirksam sein

Die Regelung in einem Manteltarifvertrag, nach für unregelmäßige Nachtarbeit ein höherer Zuschlag vorgesehen ist als für regelmäßige, ist dann zulässig, wenn für diese Ungleichbehandlung ein sachlicher Grund angegeben ist. Dann liegt kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vor. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.