CSRD: Bundesregierung kündigt erhebliche Erleichterungen an

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, mit dem die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Sie will damit laut eigenen Angaben eine möglichst bürokratiearme Umsetzung erreichen.
Nachhaltigkeitsberichterstattung soll möglichst bürokratiearm sein

Das Bundesministerium der Justiz hat einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, mit dem verbindliche europäische Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in deutsches Recht umgesetzt werden sollen.
