Gericht sieht Irreführung bei Milka-Tafeln

Nachdem Mondelez die Füllmenge verschiedener Milka-Tafeln von 100 auf 90 Gramm verringert hatte, verklagte die Verbraucherzentrale Hamburg den Hersteller. Das Landgericht Bremen gab der Klage statt und sah in der nahezu unveränderten Verpackung eine sogenannte relative Mogelpackung.
BGH entscheidet gegen Mogelpackung bei L‘Oréal

„Shrinkflation“ – Produzenten füllen weniger in eine Tube, Schachtel oder Tüte, bei gleichbleibendem Preis. Der Bundesgerichtshof entschied auf Basis einer Nichtzulassungsbeschwerde jetzt zugunsten der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die gegen den Kosmetikhersteller L’Oréal vorgegangen war.
