„Unlimited“-Werbung kann trotz „on Demand“-Zusatz irreführend sein

Wer mit „unlimited“ wirbt, muss dieses Versprechen auch einlösen. Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf genügt der Zusatz „on Demand“ nicht, um eine irreführende Werbung auszuschließen, wenn Verbraucher tatsächlich nur kleine Datenpakete nachbuchen können.
