Nicht jeder Konflikt am Arbeitsplatz ist Mobbing  

Eine belastende Auseinandersetzung unter Kollegen erfüllt nicht automatisch den rechtlichen Tatbestand des Mobbings. Das Arbeitsgericht Mannheim hat die Klage einer Arbeitnehmerin abgewiesen und die hohen Anforderungen an einen Mobbingvorwurf bekräftigt.

Nur bei hinreichender Konkretisierung Entschädigung wegen „Mobbings“

„Mobbing“ ist kein Rechtsbegriff und damit auch keine mit einer Rechtsnorm vergleichbare selbstständige Grundlage für Ansprüche von Arbeitnehmern gegenüber Arbeitgebern, Vorgesetzten oder Kollegen. Das stellt das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in einem aktuellen Urteil klar.