Microsoft rückt in den Fokus des Bundeskartellamts

Das Bundeskartellamt macht wieder von seiner Befugnis der erweiterten Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne gemäß § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Gebrauch: Dieses Mal steht Microsoft im Fokus der Bonner Behörde. Sie prüft, ob das Unternehmen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat.

Meta unterliegt erweiterter Missbrauchsaufsicht

Das deutsche Bundeskartellamt hat die vormals unter Facebook firmierende Gesellschaft Meta Platforms Inc. als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung klassifiziert. Nach den neuen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften stehen der Bundesbehörde damit die Instrumente der erweiterten Missbrauchsaufsicht zur Verfügung.