Nicht jeder Fehler bei Massenentlassungsanzeige macht Kündigungen unwirksam

Eine fehlerhafte Massenentlassungsanzeige führt nicht zwangsläufig zur Unwirksamkeit von ausgesprochenen Kündigungen. Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass entscheidend ist, ob der Fehler den Zweck des Anzeigeverfahrens beeinträchtigt.
Fehler bei Massenentlassungsanzeige machen Kündigungen unwirksam

Unternehmen müssen bei Massenentlassungen das Anzeigeverfahren strikt einhalten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellt klar: Formfehler – etwa eine zu frühe Anzeige – führen dazu, dass Kündigungen unwirksam werden.
Sozialauswahl versus Massenentlassungsanzeige

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat einer Kündigungsschutzklage nach einer Massenentlassung stattgegeben. Wohlweislich aber nicht deshalb, weil die Massenentlassungsanzeige fehlerhaft war, sondern weil die Sozialauswahl nicht ordnungsgemäß erfolgte.
