Prozessrolle verhindert Löschung einer GmbH

Maßgeblich für die Löschung einer GmbH aus dem Handelsregister ist § 74 Abs. 1 GmbHG. Die Beendigung der Liquidation, die Schlussrechnung und die entsprechende Anmeldung sind wesentlich. Wann diese Liquidationsreife erreicht ist, ist im Einzelfall schwierig. „Weitere Abwicklungsmaßnahmen“ könnten dem entgegenstehen.