„Aktionspreis“ für Joghurt war irreführend

Wer mit einer „Aktion“ wirbt, muss auch tatsächlich den eigenen Preis senken. Das LG Heilbronn hat Lidl deshalb eine Werbung für Zott-Sahnejoghurt untersagt. Ausschlaggebend war dabei nicht die Bezugnahme auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers.

Trotz Datenpreisgabe: Lidl Plus App ist kostenlos

Der Lebensmitteldiscounter Lidl bezeichnet seine Lidl Plus App in den Teilnahmebedingungen als „kostenlos“. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält das für irreführend und klagte auf Unterlassung. Das Argument: Konsumenten müssten mit ihren Daten bezahlen.