Basketballturnier auf Kreuzfahrtschiff kein Arbeitsunfall

Wer sich bei einem freiwilligen Basketballturnier auf einem Kreuzfahrtschiff verletzt, kann sich nicht ohne Weiteres auf den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung berufen. Das hat das Sozialgericht Hannover im Fall eines Schiffsarztes entschieden.