Gericht sieht Irreführung bei Milka-Tafeln

Nachdem Mondelez die Füllmenge verschiedener Milka-Tafeln von 100 auf 90 Gramm verringert hatte, verklagte die Verbraucherzentrale Hamburg den Hersteller. Das Landgericht Bremen gab der Klage statt und sah in der nahezu unveränderten Verpackung eine sogenannte relative Mogelpackung.
