Zur Anzeigepflicht bei Massenentlassungen

Das deutsche Kündigungsschutzrecht sieht für Arbeitgeber im Falle geplanter Massenentlassungen eine Meldepflicht vor. Adressat ist die Agentur für Arbeit. Wie das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf entschieden hat, gibt es keine Ausnahme von dieser Regel, wenn die Massenentlassungen krankheitsbedingt erfolgen.