BAG: Vergütung in Kryptowährung ist erlaubt

Arbeitgeber können die Arbeitsleistung ihrer Arbeitnehmer grundsätzlich auch mit der Übertragung sogenannter Kryptowährung vergüten, wenn das vereinbart und im Interesse des Arbeitnehmers liegt. Der unpfändbare Betrag des Arbeitsentgelts muss aber in Geld ausgezahlt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Erste EU-Regelung zur Rückverfolgung von Kryptowertetransfers

Das Europäische Parlament hat die ersten EU-Vorschriften zur Rückverfolgung von Transfers von Kryptowerten wie Bitcoin, und „E-Geld-Token“ gebilligt. Ebenso grünes Licht gab es für die Verordnung über Märkte für Kryptowerte, kurz MiCA. Dieser Gesetzesentwurf enthält Schutzmaßnahmen gegen Marktmanipulation und Finanzkriminalität.

Verdachtsmeldungen nach Geldwäschegesetz nehmen zu

In ihrem jetzt veröffentlichten Jahresbericht 2020 berichtet die FIU von rund 144.000 Verdachtsmeldungen im vergangenen Jahr. Das sind gut 25 Prozent mehr als 2019. In den letzten zehn Jahren hat sich das jährliche Meldeaufkommen sogar verzwölffacht.