Sicherheitskontrolle auch mit Kopftuch zulässig

Eine Luftsicherheitsassistentin darf bei ihrer Tätigkeit am Flughafen ein religiöses Kopftuch tragen. Wird deshalb ihre Bewerbung auf eine solche Stelle abgelehnt, liegt darin eine Benachteiligung aufgrund der Religion.
Unternehmen können Tragen religiöser Symbole untersagen

Es liegt keine unmittelbare Diskriminierung vor, wenn ein Unternehmen allgemein und unterschiedslos allen Arbeitnehmenden das sichtbare Tragen religiöser, weltanschaulicher oder spiritueller Zeichen untersagt, so der Europäische Gerichtshof. Mittelbar ist eine Ungleichbehandlung allerdings denkbar, wenn eine Verpflichtung „in besonderer Weise benachteiligt“.
