Werbung kennzeichnen in sozialen Medien

Werbliche Beiträge auf Social Media müssen bereits im Vorschaubild als Werbung erkennbar sein. Ein Hinweis, der erst in der Caption des Beitrags zu finden ist, genügt nach Auffassung des Landgerichts (LG) Köln nicht.

„Doppelslash“ nicht zur Kennzeichnung einer Firma geeignet

In einem Beschluss hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass die einem Unternehmensnamen vorangestellten Sonderzeichen „//“ nicht zur Kennzeichnung einer Firma geeignet sind. Zurecht hatte demnach das Registergericht die Eintragung in das Handelsregister abgelehnt.