„Aktionspreis“ für Joghurt war irreführend

Wer mit einer „Aktion“ wirbt, muss auch tatsächlich den eigenen Preis senken. Das LG Heilbronn hat Lidl deshalb eine Werbung für Zott-Sahnejoghurt untersagt. Ausschlaggebend war dabei nicht die Bezugnahme auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers.