Arbeitsunfähig, aber betriebsratsfähig

Ein krankgeschriebenes Betriebsratsmitglied kann dennoch dazu berechtigt sein, Gremienarbeit zu verrichten. Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) stellt klar: Entscheidend dafür ist nicht die Arbeitsunfähigkeit, sondern die erklärte Amtsfähigkeit.
