Wegen WhatsApp-Chat: Arbeitsvertragsauflösung auf Umwegen

Menschenverachtende Äußerungen in einem privaten Austausch via WhatsApp rechtfertigen nicht die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sagt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Über einen kleinen Umweg ist es aber doch aufgelöst worden.