Bundesjustizministerium will strengere Regeln für Greenwashing

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz unter Leitung von Dr. Stefanie Hubig hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden sollen. Zum einen geht es um strengere Vorgaben für die Werbung mit Umweltaussagen, zum anderen um mehr Schutz bei Online-Abschlüssen von Verträgen über Finanzdienstleistungen.
Austrian Airlines wirbt mit CO2-neutralem Flug – Greenwashing

Die Werbung mit CO2-Neutralität von Produkten oder Dienstleistungen wird immer kritischer beäugt. Unternehmen sollten sehr genau prüfen, was sie da kommunizieren. Jetzt hat es mit der Lufthansa-Tochter Austrian Airlines (AUA) eine weitere Fluggesellschaft erwischt. Der österreichische Verein für Konsumentenforschung (VKI) hatte vor dem Landesgericht Korneuburg auf Unterlassung einer bestimmten Werbung geklagt und Recht bekommen.
dm darf Eigenmarken nicht mit „klimaneutral“ und „umweltneutral“ bewerben

Das Landgericht Karlsruhe hat der Drogeriemarktkette dm untersagt, Flüssigseife, Sonnenmilch und Cremedusche mit dem Label „klimaneutral“ zu versehen. Die Kompensation über Investitionen in ein Waldschutzprojekt in Peru reichen nicht aus. Ebenso darf ein Spülmittel nicht als „umweltneutral“ ausgewiesen werden. Hier fehlt es laut Gericht an der ausgeglichenen Umweltbilanz. Insofern ist die Werbung irreführend und damit unlauter.
Vorsicht Greenwashing

Für Verbraucher ist es schwierig, beim Einkauf die vielen Hinweise auf Verpackungen richtig zu deuten und einzuordnen. Gerade was das Thema Klimaneutralität angeht, sollten Unternehmen sehr sorgfältig sein, wie das Landgericht in Kiel unlängst im „Müllbeutel-Fall“ entschieden hat.
