Altersgrenze ab 70 keine unsachliche Diskriminierung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kann die Privatautonomie des Gesellschaftsrechts nur einschränken, wenn eine unsachliche Diskriminierung vorliegt. Die Einführung einer Altersgrenze für Geschäftsführer ab 70 ist zulässig, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Coca-Cola ist mit Verfassungsbeschwerde erfolgreich

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts aufgehoben. Dieses hatte Coca-Cola und eine Hamburger Brauerei zur Zahlung höherer Zuschläge als tarifvertraglich vereinbart an in Nachtschicht Beschäftigte verurteilt. Das geht zu sehr zu Lasten der Tarifautonomie.
