Kein „Rum“ ohne Alkohol 

Alkoholfreier Rum darf nicht mit dem Namen „This is not Rum“ werben. Das hat das Hanseatische OLG entschieden und beruft sich auf die EU-Spirituosenverordnung, wonach bestimmte Bezeichnungen geschützt sind.

Alkoholfreies Getränk darf nicht „Gin“ heißen

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein alkoholfreies Getränk nicht unter dem Label „alkoholfreier Gin“ gekennzeichnet und unter dieser Bezeichnung auf den Markt gebracht werden darf.